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Regelungen über arbiträre Konstruktionen auf Ihrem Grundstück

Vollständige Durchführung der Integrationsvorgänge in Bezug auf die Regelungen über arbiträre Konstruktionen auf Ihren Grundstücken, innerhalb und außerhalb von Plänen, sowie die Ausstellung von Urkunden (Gesetz 4495/17) über unbewegliche Grundstücksübertragungen. Das Gesetz 4495/17 erlaubt es Grundstücksbesitzern, arbiträre Gebäude zu unterhalten, oder gegen Stadtplanungsvorgaben zu verstoßen, um diese für 30 Jahre behalten zu können, oder diese zu legalisieren, indem Sie eine entsprechende Gebühr bezahlen.

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