Vollständige Durchführung der Integrationsvorgänge in Bezug auf die Regelungen über arbiträre Konstruktionen auf Ihren Grundstücken, innerhalb und außerhalb von Plänen, sowie die Ausstellung von Urkunden (Gesetz 4495/17) über unbewegliche Grundstücksübertragungen. Das Gesetz 4495/17 erlaubt es Grundstücksbesitzern, arbiträre Gebäude zu unterhalten, oder gegen Stadtplanungsvorgaben zu verstoßen, um diese für 30 Jahre behalten zu können, oder diese zu legalisieren, indem Sie eine entsprechende Gebühr bezahlen.
